Kosten

Symbolbild: Krankenkassen-Karte und Geld

Brauche ich eine Verordnung?
Sie benötigen eine ärztliche Heilmittel-Verordnung, ausgestellt durch Ihren Kinder- Nerven oder HNO- Arzt, eventuell auch vom Hausarzt. Zahnärzte und Kieferorthopäden können ein Rezept ausstellen.

Muss ich die Behandlung selbst bezahlen?
Bei vorliegender ärzlicher Verordnung werden die Kosten durch die Krankenkasse getragen.
Private Krankenkassen erstatten den vertraglich vereinbarten Satz.

Was geschieht,
wenn ich das Haus nicht verlassen kann?

Kein Problem, denn, sollte ein Hausbesuch erforderlich sein, wird Ihr Arzt die Therapie als Hausbesuch verordnen.

Was geschieht,
wenn der Arzt keine Diagnose gestellt hat?

Bei Sprech- oder Stimm-Problemen kann jederzeit eine Behandlung erfolgen, die dann mit uns beglichen werden muss.
Wir stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite. Wir beraten, untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.

Wir freuen uns auf Sie!